Vereinfachte Zuwendungsbestätigung

Geschrieben von Lennert Sallmann

Wenn Sie den Förderverein mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung oder Spendenbescheinigung von uns.
Es reicht aus, wenn Sie die vereinfachte Zuwendungsbestätigung zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.

Sie können die vereinfachte Zuwendungsbestätigung hier herunterladen.